Hilfe wenn es drauf ankommt

Pflegeversicherungsrecht

Häufig besteht Uneinigkeit zwischen dem Antragsteller und den zuständigen Pflegekassen über die Einstufung in den jeweiligen Pfegegrad.



Typische Fragen

  • Ist für die Pflegeleistung ein Antrag nötig?
  • Wurde ich in den passenden Pflegegrad eingestuft?
  • Sie möchten wissen, ob Sie einen Anspruch auf Krankengeld haben?
  • Was mache ich, wenn die Pflegeversicherung für bestimmte Kosten nicht aufkommt?
  • Wer unterstützt, wenn die Leistungen der Pflegekasse niedriger sind als die tatsächlichen Pflegekosten?
  • Pflegeneuordnungsgesetz - Was bedeutet das für mich?
  • Wie läuft das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ab?


Meine Leistungen

  • Korrespondenz mit der Pflegekasse
  • Auseinandersetzung mit dem zugrundeliegenden medizinischen Sachverhalt
  • Sie möchten wissen, ob Sie einen Anspruch auf Krankengeld haben?
  • Übernahme des Schriftverkehrs mit den behandelnden Ärzten
  • Durchsicht von entscheidungsrelevanten ärztlichen Befundunterlagen und Gutachten
  • Unterstützung zur Neufeststellung oder Höherstufung zur Feststellung des Pflegegrades


Wenn Sie oder Ihre Angehörigen eine Beratung oder rechtliche Vertretung gegen die Pflegekasse benötigen, stehe ich Ihnen gern als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Wussten Sie, dass es seit 2017 keine 3 Pflegestufen mehr gibt, sondern 5 Pflegegrade?

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